Versorgung Entsorgung Klärwerkstechnik, Regenwasserbewirtschaftung Regenerative Energien Industrie, Gebäudetechnik Elektro, Telekommunikation Strassenbau Baumaschinen und Werkzeuge Service und Logistik

UStG §14 Abs. 1a




Umsatzsteuerliche Rechtsänderung UStG § 14 Abs. 1a

Anforderung Ihrer Steuernummer

Sehr geehrter Geschäftsfreund,

jeder Unternehmer, dem von einem inländischen Finanzamt eine Steuernummer erteilt wurde und der Rechnungen ausstellt, in denen die Steuer gesondert ausgewiesen ist, ist zur Abgabe dieser Steuernummer in der Rechnung verpflichtet. Dieser Forderung tragen wir, als Fachgroßhändler, seit geraumer Zeit Rechnung. Im Gegenzug haben wir bei Gutschriften an Ihr Unternehmen Ihre Steuernummer auf der Gutschrift auszuweisen.

Sofern uns diese nicht vorliegt, bitten wir Sie, uns diese mittels Fax an die 035204/96615 oder per e-mail an elke.grahl@hti-handel.de mitzuteilen.

Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Ihr Team der HTI Dinger & Hortmann KG

(C) HTI DInger & Hortmann KG